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   VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17.KS.A   

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VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17.KS.A (https://dejure.org/2017,3977)
VG Kassel, Entscheidung vom 20.02.2017 - 3 L 814/17.KS.A (https://dejure.org/2017,3977)
VG Kassel, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 3 L 814/17.KS.A (https://dejure.org/2017,3977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs. 5 VwGO, Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO
    Angesichts einer tatsächlichen Überstellungsquote von (nur) 7,8 % der positiv beschiedenen Übernahmeersuchen in Dublinverfahren (hier: Ungarn) erweist sich eine Abschiebungsanordnung als rechtswidrig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf absehbare Zeit eine Änderung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Selbsteintritt, Überstellung, Durchführbarkeit, Überstellungsquoten, Vollzugsdefizit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung wegen eines Vollzugsdefizits

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung wegen eines Vollzugsdefizits

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Kassel, 28.01.2016 - 3 L 11/16

    Auf der Basis einer Ungarn betreffenden Vollzugsquote im Dublinverfahren von 1,56

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf absehbare Zeit eine Änderung dieser Vollzugspraxis nicht zu erwarten ist (Fortentwicklung VG Kassel, Beschl. v. 28.01.2016 - 3 L 11/16.KS.A, juris).

    Insoweit hat die Kammer im Beschluss vom 28.01.2016 (3 L 11/16.KS.A, juris, Rn. 4) u.a. folgendes ausgeführt:.

    Der Kritik des OVG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 21.11.2016 - 2 LA 111/16, juris, Rn. 5), wonach es auf etwaige Überstellungs-/Rückführungsquoten mangels gesetzlicher Grundlage nicht ankomme, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen, bereits im Beschluss vom 28.01.2016 (3 L 11/16. KS.A, juris Rn. 4) wurden diese benannt.

    Für die Kammer kann auf der Basis des Vorstehenden weiter offenbleiben, ob das ungarische Asylsystem an systemischen Mängeln leidet (so jüngst Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 42 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 24 ff.; dagegen VG Berlin, Urt. v. 13.12.2016 - 3 K 509/15 A, juris, Rn. 26 ff.; vgl. auch die weiteren Nachweise im Beschl. der Kammer vom 28.01.2016 - 3 L 11/16.KS.A, juris, Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens;

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.

    Für die Kammer kann auf der Basis des Vorstehenden weiter offenbleiben, ob das ungarische Asylsystem an systemischen Mängeln leidet (so jüngst Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 42 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 24 ff.; dagegen VG Berlin, Urt. v. 13.12.2016 - 3 K 509/15 A, juris, Rn. 26 ff.; vgl. auch die weiteren Nachweise im Beschl. der Kammer vom 28.01.2016 - 3 L 11/16.KS.A, juris, Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.

    Für die Kammer kann auf der Basis des Vorstehenden weiter offenbleiben, ob das ungarische Asylsystem an systemischen Mängeln leidet (so jüngst Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 42 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 24 ff.; dagegen VG Berlin, Urt. v. 13.12.2016 - 3 K 509/15 A, juris, Rn. 26 ff.; vgl. auch die weiteren Nachweise im Beschl. der Kammer vom 28.01.2016 - 3 L 11/16.KS.A, juris, Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 13 A 2159/14

    Dublin-Verordnung: Deutschland muss Asylverfahren durchführen

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    In solchen Fällen folgt ein Anspruch des Asylbewerbers auf Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland aus dem materiellen Asylrecht (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.09.2015 - 13 A 2159/14.A, juris, LS 5, Rn. 67 ff. [Fristablauf nach Dublin-II-VO bei unklarer Übernahmebereitschaft]).
  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15

    Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung;

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Ferner folgt der Anspruch aus dem Beschleunigungsgebot des Erwägungsgrundes 5 der Dublin-III-VO (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 08.07.2015 - 1 B 30.15, juris, Rn. 6) und - daraus abgeleitet - dem Anspruch auf Sachprüfung in einem Mitgliedsstaat, welcher auch das subjektive Recht eines Asylbewerbers auf ein effektives und zügiges Verfahren beinhaltet (vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschl. v. 05.10.2015 - 5 B 259/15.A, juris, Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 8 LB 184/15

    Asyl; Berufung; Dublin III-Verfahren; systemische Mängel; Ungarn

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.
  • VG Berlin, 13.12.2016 - 3 K 509.15

    Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylverfahren

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Soweit das VG Berlin (Urt. v. 13.12.2016 - 3 K 509.15 A, juris, Rn. 44) zu dem Ergebnis kommt, dass im Zeitraum 01.01.2016 bis 30.11.2016 die Vollzugsquote der positiv beschiedenen Übernahmeersuchen an Ungarn 7, 8 % betrage, gibt diese Feststellung keinen Anlass zur Abweichung von der vorstehend dargestellten Rechtsansicht, weil auch diese Quote für den Schutz- und Rechtsschutzsuchenden zu willkürlichen Ergebnisse führt.
  • BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn; Zuständigkeit zur Durchführung

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 1 B 113.16

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Rüge der Verletzung der

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 2 LA 111/16

    Regelungsgehalt des § 34a Abs 1 S 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992)

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17
    Der Kritik des OVG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 21.11.2016 - 2 LA 111/16, juris, Rn. 5), wonach es auf etwaige Überstellungs-/Rückführungsquoten mangels gesetzlicher Grundlage nicht ankomme, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen, bereits im Beschluss vom 28.01.2016 (3 L 11/16. KS.A, juris Rn. 4) wurden diese benannt.
  • BVerwG, 08.07.2015 - 1 B 30.15

    Erzwingung einer sachlichen Prüfung eines Asylantrages durch einen Asylbewerber

  • VG Köln, 22.12.2015 - 2 K 3464/15
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 4 A 2987/16

    Dublinverfahren, Ungarn, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Es kommt im Ergebnis auch nicht darauf an, ob der angegriffene Bescheid deshalb aufzuheben ist, weil eine Verpflichtung der Beklagten zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts anzunehmen ist, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts angesichts der geringen Überstellungsquoten aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend sicher feststeht, dass die Rücküberstellung des Klägers nach Ungarn innerhalb der Überstellungsfrist von sechs Monaten (Art. 20 Abs. 2 Dublin II-VO) noch im Bereich des - realistisch betrachtet - Möglichen liegt (so VG Aachen, Urteil vom 18. Januar 2017 - 5 K 1441/16.A -, Rdnr. 58, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rdnr. 62 und Urteil vom 15. November 2016 - 8 LB 92/15 -, juris Rdnr. 67 m.w.N.; VG Kassel, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 3 L 814/17.KS.A -, juris Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 24.08.2017 - 4 A 2986/16

    Systemische Mängel in Ungarn

    Es kommt im Ergebnis auch nicht darauf an, ob der angegriffene Bescheid deshalb aufzuheben ist, weil eine Verpflichtung der Beklagten zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts anzunehmen ist, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts angesichts der geringen Überstellungsquoten aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend sicher feststeht, dass die Rücküberstellung des Klägers nach Ungarn innerhalb der Überstellungsfrist von sechs Monaten (Art. 20 Abs. 2 Dublin II-VO) noch im Bereich des - realistisch betrachtet - Möglichen liegt (so VG Aachen, Urteil vom 18. Januar 2017 - 5 K 1441/16.A -, Rdnr. 58, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rdnr. 62 und Urteil vom 15. November 2016 - 8 LB 92/15 -, juris Rdnr. 67 m.w.N.; VG Kassel, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 3 L 814/17.KS.A -, juris Rdnr. 6).
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